Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist und seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Durch die wirtschaftliche Sozialhilfe wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die finanzielle Unterstützung dient dazu, den Grundbedarf zum Lebensunterhalt, die Wohnkosten sowie gesundheitsbedingte Kosten (z.B. Krankenkassenprämien) abzudecken.
Wenn Sie wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein Erstgespräch: Tel. +423 236 72 72.
Das folgende Antragsformular auf Wirtschaftliche Sozialhilfe hilft Ihnen zur Vorbereitung. Bringen Sie es bitte vollständig ausgefüllt zum Erstgespräch mit: Antragsformular Sozialhilfe.
Im Bedarfsfall werden Dolmetschdienste hinzugezogen.
Hier finden Sie weitere Angebote des Amtes für Soziale Dienste (ASD).